Auskunftspflicht eines Webmail-Diensteanbieters
Der OGH hat den Anbieter von Webmail-Diensten zur Herausgabe von Daten des Nutzers einer von ihm zur Verfügung gestellten E-Mail-Adresse verpflichtet. Das Urteil des Erstgerichts, das die Datenherausgabe angeordnet hatte, wurde wiederhergestellt. Anlass des Verfahrens war, dass von der besagten E-Mail-Adresse eine Nachricht mit ehrenrührigen und herabsetzenden Äußerungen gegenüber der späteren klagenden Partei an diverse Empfänger (insb berufliche […]
